Daten werden bekannt gegeben

Spätester Zeitpunkt um Standblatt zu lösen ist 20min vor publiziertem Schiessende.

Programm

  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4

Sie gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erzielt wurden und höchstens drei Nuller geschossen wurden.

Wiederholungen

Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
  • Dienstbüchlein;
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
  • Amtlicher Ausweis;
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
  • Persönlicher Gehörschutz.

2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung

Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole). Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren.

Frist

Die Schiesspflicht muss bis zum 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
Die genauen Schiessdaten können Sie den lokalen Publikationsorganen oder dem Internet entnehmen. Mehr dazu unter diesem Link:

Entlassung aus der Militärdienstpflicht (PA)

Sollten Sie Fragen haben betreffend Ihrer Schiesspflicht, wenden Sie sich bitte an die kantonale Militärbehörden Ihres Wohnortes.

Übernahme der Waffe ins Eigentum

Die persönliche Waffe kann bei der Entlassung aus der Armee ins Eigentum übernommen werden, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:

Stgw 90

vorweisen eines gültigen Waffenerwerbsscheins (nicht älter als 6 Monate);Schiessnachweis: in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesprogramme (Obligatorisches Schiessen/Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen.